Berufliche rechtliche Betreuung in Duisburg

Rechtliche Betreuung. Persönlich, klar und am eigenen Willen orientiert.

Betreuungen Bruns ist ein Büro für berufliche rechtliche Betreuung in Duisburg. Wir unterstützen Menschen dabei, ihre rechtlichen Angelegenheiten so selbstbestimmt wie möglich zu regeln – im Rahmen der Aufgabenbereiche, die das Betreuungsgericht im Einzelfall anordnet.

Kontakt aufnehmen Telefontermin online buchen

Beruflicher Betreuer nach dem Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) Stammbehörde: Stadt Duisburg – Betreuungsbehörde Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer*innen (BdB) Termine nach Vereinbarung
  • Im gerichtlichen Auftrag

    Wir werden ausschließlich innerhalb der Aufgabenbereiche tätig, die das Betreuungsgericht im Einzelfall anordnet.

  • Unterstützen vor Vertreten

    Vorrang hat, dass Sie Ihre Angelegenheiten so weit wie möglich selbst regeln. Vertreten wird nur, soweit es erforderlich ist.

  • Persönlich im Kontakt

    Wichtige Angelegenheiten besprechen wir persönlich und in verständlicher Sprache – Termine nach Vereinbarung.

Grundlagen

Was rechtliche Betreuung bedeutet

Eine Unterstützung mit klaren Grenzen – so viel wie nötig, so wenig wie möglich.

Eine rechtliche Betreuung wird vom Betreuungsgericht für einen oder mehrere konkret bezeichnete Aufgabenbereiche angeordnet. Sie reicht nur so weit, wie rechtliche Unterstützung tatsächlich erforderlich ist – nicht weiter.

Der Betreuer unterstützt den betreuten Menschen vorrangig dabei, seine Angelegenheiten rechtlich selbst zu besorgen. Eine Vertretung nach außen erfolgt nur, soweit sie im Einzelfall notwendig ist. Wünsche und Präferenzen der betreuten Person stehen im Mittelpunkt; die unterstützte Entscheidungsfindung soll eine eigene Willensbildung und eine möglichst selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen.

Gut zu wissen

Die Bestellung eines Betreuers bedeutet nicht automatisch Geschäftsunfähigkeit und nicht automatisch, dass die betreute Person nicht mehr selbst entscheiden darf. Ein Einwilligungsvorbehalt ist eine gesonderte gerichtliche Anordnung und gilt nur, wenn das Gericht ihn ausdrücklich anordnet.